Recht · Mai 2024

Gilt eine E-Mail als Kaufvertrag?

Der Kassationsgerichtshof (Cour de cassation) hat die Voraussetzungen für das Zustandekommen eines Immobilienkaufvertrags per E-Mail-Austausch präzisiert.

Die Frage stellt sich immer wieder: Reicht ein E-Mail-Austausch zwischen Verkäufer und Käufer aus, um den Verkauf zustande kommen zu lassen? Der Kassationsgerichtshof hat die Voraussetzungen für das Zustandekommen des Vertrags in diesem Zusammenhang präzisiert, unter Berücksichtigung der Vorschriften des Code civil zur elektronischen Schriftform.

In der Praxis muss sich die Einigung auf die Sache und den Preis beziehen, und die Verpflichtung muss hinreichend klar sein, um als angenommenes Angebot zu gelten. Ein zu vager oder mit Vorbehalten versehener Austausch genügt nicht.

Was wir daraus mitnehmen

Aus Vorsicht sollte eine Einigung niemals als endgültig betrachtet werden, bevor nicht ein von einem Fachmann aufgesetzter Vorvertrag unterzeichnet ist — Kaufversprechen oder Vorvertrag (promesse oder compromis de vente). Diese Aufgabe übernehmen wir in jedem Fall gemeinsam mit dem Notar.

Dieser Artikel hat rein informativen Charakter und ersetzt nicht die Analyse eines Juristen für Ihre individuelle Situation.


Weiterführend: unsere Provision · Immobilie bewerten lassen · unsere Stadtteile

Veröffentlicht am von Ausmeister — 10, rue Bellanger, 92200 Neuilly-sur-Seine.

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